Gaffer: Strafen tun jetzt richtig weh

Gaffen: Strafen müssen offenbar doch sein. „Ich gucke doch nur!“ – wenn es gekracht hat und vielleicht Menschen in Gefahr sind, gilt diese Ausrede absolut nicht.

Wer auch noch Rettungsdienste, Polizei und Feuerwehr von ihrem Einsatz abhält, wird so zur Gefahr für die Verletzten. Für Opfer von Verkehrsunfällen kann nämlich jede Minute entscheidend sein. Schaulustige Fahrer halten Rettungskräfte von ihrer Arbeit ab, was im schlimmsten Fall tödliche Folgen für die Unfallopfer haben kann.

Gaffer: Strafen bei Unfällen und Notfällen

Deshalb können Menschen, die bei Unfällen oder in Notfall-Situationen keine Hilfe leisten, mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe bestraft werden. Die Strafen gelten ebenfalls, wenn Hilfeleistende behindert werden. Ausnahmen greifen nur, wenn man sich durch das Helfen selbst in Gefahr bringen würde.

Vorsichtig: Fotografieren steht jetzt unter Strafe

Wichtig: Das Fotografieren oder Filmen von verunglückten Fahrzeugen, Verletzen und Toten ist ebenso verboten. Hier droht seit diesem Jahr eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder eine Geldstrafe.

All‘ diese Regelungen passen zum härteren Durchgreifen gegen alle, die nach einem Stau keine Rettungsgasse bilden oder beim Stau den Standstreifen nutzen.

Umfassende Infos hält der ADAC bereit: www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/gaffer/

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