Beim Stau den Standstreifen nutzen – ist das erlaubt?

17. Juli 2020

Mal wieder ein Thema mit einer ganz eindeutigen Antwort. Sollte man meinen.
Der Normalfall ist der: Der Verkehr auf der Autobahn gerät plötzlich ins Stocken. Oder man steht vollständig. Das ist immer besonders ärgerlich, wenn die Ausfahrt schon in Sicht ist.
Nur allzu häufig nutzt jemand den Moment und verkürzt sich die Wartezeit. Schnell auf den Standstreifen wechseln, flott zur Ausfahrt und über die dummen Schafe im Stau grinsen …
… und sich dann wundern, dass die Autobahnpolizei an der Ausfahrt steht. Denn das Befahren des Seitenstreifens ist grundsätzlich verboten und aus verschiedenen Gründen sehr gefährlich. Die Polizei sorgt mit ihrer Kontrolle also dafür, dass zu der eigentlichen Stauursache nicht auch noch ein Unfall auf dem Standstreifen hinzukommt.

Die eigentliche Funktion des Pannenstreifens (wie er eigentlich heißt) ist die: Pannenfahrzeuge können dort helfen. Wer rechts am Stau vorbeifährt, könnte also ausgerechnet auf das Pannenfahrzeug treffen, das die Stauursache beheben soll.

Außerdem rechnet ein Autofahrer auf der rechten Spur nicht damit, dass er gleich von rechts über den Seitenstreifen überholt wird. Dieser Schreckmoment ist wirklich unnötig!
Zu guter Letzt ein wichtiger Aspekt, den wir alle gern einmal außer Acht lassen: Der Standstreifen dient als Ausweichstreifen für alle Autofahrer auf der rechten Spur, wenn eine Rettungsgasse gebildet werden muss. In diesem Fall darf, nein: muss man den Standstreifen nutzen!

Beim Stau den Standstreifen nutzen: ein teurer Zeitgewinn
Deshalb gibt es eine empfindliche Strafe für alle Eiligen: Wer den Standstreifen befährt, um schneller voran zu kommen, muss mit einem Bußgeld von mindestens 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen.

Eine sichere und stauarme Fahrt wünschen wir allen, die jetzt auf Tour gehen!



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