Einparkhilfe: Wer haftet bei einem Unfall? Eine wichtige Frage für alle, die sich gerne von Parkpilot oder Assistenzsystem helfen lassen.

Einparkhilfe: Wer haftet bei einem Unfall?

30. November 2020

Einparkhilfe, Unfall und dann?  Immer mehr Autos sind mit modernen Abstandssensoren ausgestattet, die beim Einparken helfen oder zur Not auch für den Autofahrer bremsen. Was aber, wenn es trotzdem kracht? Wer ist dann schuld am Unfall?

Einparkhilfe: Wer haftet bei einem Unfall?

Automatische Einparkhilfen klingen wie ein wunderbares Geschenk an uns Autofahrer. „Ist eine Parklücke gefunden, reicht ein Knopfdruck, damit die Elektronik des Fahrzeugs das Rangieren übernimmt. Der Fahrer ist so lediglich für das Gas geben und Bremsen zuständig – zumindest aus technischer Sicht. Faktisch aber bleiben die Fahrer auch bei diesen teilautomatisierten Prozessen für den gesamten Parkvorgang in vollem Umfang verantwortlich. Kommt es beim automatischen Einparken zu einem Schaden, trägt der Fahrer die volle Haftung“, sagt Thorsten Rechtien, Kfz-Experte bei TÜV Rheinland.

Aktuelle Rechtslage bei Assistenzsystemen: Der Fahrer haftet

„Ich bin unschuldig, das Auto ist gefahren“ – diese Argumentation hat nach aktueller Rechtslage keinerlei Gültigkeit. Die automatische Einparkhilfe ist – genau wie Kameras und andere Sensoren – lediglich ein Assistenzsystem. Es unterstützt den Fahrer, kann und darf ihn aber nicht ersetzen.

Unfall beim Einparken: Erst warten, dann Polizei informieren

Deshalb gilt weiterhin: Kommt es beim Einparken zu einem Zusammenstoß mit einem anderen Fahrzeug, ist dies ein meldepflichtiger Verkehrsunfall. Das gilt selbst dann, wenn auf den ersten Blick keine Beschädigungen festzustellen sind. Achtung: Wer sich ohne zu handeln vom Unfallort entfernt, begeht Fahrerflucht!

Einen netten Zettel am betroffenen Fahrzeug zu hinterlassen ist gut gemeint, aber leider nicht rechtssicher. „Der Gesetzgeber schreibt in solchen Fällen eine angemessene Wartezeit vor, wobei der Richtwert bei Sachschäden mit zirka 30 Minuten bemessen ist. Sollte der Sachverhalt in dieser Zeit nicht geklärt sein, ist eine Meldung bei der Polizei dringend zu empfehlen“, so die Fachleute vom TÜV Rheinland.

Einparkhilfe & Unfall: Fotos zum Selbstschutz

„Der Unfall sollte bei der nächstgelegenen Dienstelle – nicht unter dem Notruf 110 – telefonisch gemeldet werden. Sinnvoll ist es, den Sachverhalt zu schildern sowie Kennzeichen, Modell und Farbe des betroffenen Fahrzeugs nennen. Dann ist man auf der sicheren Seite und kann sich vom Unfallort entfernen“, rät Rechtien. Außerdem empfiehlt der Experte, möglichst aussagekräftige Fotos vom Unfallort und den verursachten Schäden anzufertigen, um sich vor möglichen überzogenen Schadenersatzforderungen abzusichern.

Unfall, Sensoren und Assistenzsysteme: so sieht’s aus

Man darf und soll Sensoren als Hilfe wahrnehmen, nicht jedoch als zweiten Fahrer, der Unfälle und gefährliche Situation vermeiden kann. Genau das entschied das Amtsgericht Gelsenkirchen bereits im Jahr 2016 (427 C 74/15). Es betonte, dass die erhöhte Sorgfaltspflicht des Fahrers es nicht erlaube, sich auf eine solche Einparkhilfe zu verlassen.

Also: Augen auf im Straßenverkehr – und die Technik nur als nette Hilfe nutzen.



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