Fahreignungsseminar
Das Fahreignungsseminar ersetzt seit 01.05.2014 das bisherige ASP-Seminar.
Durch den freiwilligen Besuch des neuen Fahreignungsseminars bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten kann 1 Punkt abgebaut werden (nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren). Beim freiwilligen Besuch des Fahreignungsseminars auf der Stufe „Verwarnung“ (6-7 Punkte) kann kein Punkt abgebaut werden.
Das Fahreignungsseminar besteht aus zwei Teilmaßnahmen, die aufeinander abgestimmt werden:
- einer verkehrspädagogischen Teilmaßnahme und
- einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme.
Die Verkehrspädagogische Teilmaßnahme umfasst zwei Module zu je 90 Minuten und kann als Einzelmaßnahme oder in Gruppen mit bis zu sechs Teilnehmern durchgeführt werden.
Die verkehrspsychologischen Teilmaßnahme umfasst zwei Sitzungen zu je 75 Minuten und wird als Einzelmaßnahme durchgeführt.