Motorrad Führerschein Essen

Motorrad Führerschein: Fahrspaß auf zwei Rädern

Der erste Motorrad-Führerschein mit 15 Jahren ermöglicht bereits eine Menge an neuer Mobilität. Zugleich macht er oft Lust auf mehr. Wir sorgen für den sicheren Einstieg in die motorisierte Mobilität und begleiten den Führerscheinerwerb für die großen Motorräder.
Vielleicht möchten Sie auch vor der ersten Ausfahrt nach Jahren erst wieder Sicherheit gewinnen? Wir betreuen Sie in jedem Fall routiniert und doch individuell.

Motorrad Führerschein in Essen

Die „kleinen“ Motorrad-Führerscheine: Der sichere Einstieg ins motorisierte Fahren

  • Mofa

    Hier gilt das Mindestalter 15 Jahre. Er berechtigt zum Fahren von Mofas mit maximal 25 km/h bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit und einer maximalen Drehzahl von 4800 Umdrehungen/Minute. Mofas dürfen nur einsitzig sein. Es ist jedoch ein Kindersitz erlaubt.

  • Klasse AM

    Das Mindestalter 15 Jahre berechtigt zum Fahren von zwei-, drei- oder vierrädrigen Fahrzeugen mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 Stundenkilometern. Das sind Moped, Mokick, Roller ebenso wie dreirädrige Kabinenfahrzeuge und Miniautos mit zwei Sitzplätzen. Die Ausbildung besteht aus Theoriestunden und praktischen Einheiten mit dem Roller.
    Einzige Besonderheit dieses Führerscheins: Erst ab 16 Jahren gilt AM auch im Ausland.
    Die zulässigen kleinen Fahrzeuge sind genau beschrieben: Bei Fremdzündungsmotoren darf der Hubraum nicht mehr als 50 ccm betragen. Bei anderen Verbrennungsmotoren oder Elektromotoren darf die maximale Nutzleistung nicht mehr als 4 kW betragen. Darüber hinaus darf bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen. Im Falle von Elektrofahrzeugen gilt das Gewicht ohne Masse der Batterien.

Die „große“ Motorrad-Führerscheine: Fahrspaß in jedem Alter

    • Klasse A1

      Ein Mindestalter von 16 Jahren berechtigt zum Fahren von Leichtkrafträdern mit maximal 125 ccm Hubraum und maximal 11 kW (15 PS) Motorleistung. Das Verhältnis der Leistung zum Gewicht darf max. 0,1 kW/kg betragen. Weiterhin berechtigt die Klasse A1 zum Fahren von dreirädrigen Kraftfahrzeugen mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Die Motorleistung darf höchstens 15 kW (20 PS) betragen.

    • Klasse A2

      Das Mindestalter von 18 Jahren berechtigt zum Fahren von Krafträdern, auch mit Beiwagen, mit einer Motorleistung von maximal 35kW (47 PS). Dabei darf das Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg betragen.

    • Klasse A

      Das Mindestalter 24 Jahre berechtigt zum Fahren von Krafträdern, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Ein Mindestalter von 21 Jahren berechtigt zum Fahren von dreirädrigen Kraftfahrzeugen, die nicht der Klasse A1 zugeordnet sind.

      Zudem gilt ein Mindestalter von 20 Jahren bei 2-jährigem Vorbesitz der Klasse A2.

Motorrad Führerschein machen in der Fahrschule Essen

Unser langjähriger Partner für die alle Themen rund um die Führerscheinprüfung ist der TÜV Nord. Als Fahrschule sorgen wir für die Ausbildung zum Motorrad Führerschein in Theorie und Praxis.
Erst wenn Fahrschüler alle notwendigen Pflichtstunden absolviert haben und sicher sind, dürfen wir für sie einen Termin für die Führerscheinprüfung beim TÜV Nord vereinbaren.

Führerschein Ausbildung in allen Klassen in der Fahrschule Essen

Unsere erfahrenen Fahrlehrer bilden für alle Fahrzeugarten aus:
PKW B, BE, B96, B196, B Automatik
LKW C, CE, C1, C1E
Bus/KOM D, DE, D1, D1E

Der TÜV Nord informiert auf seiner Internetseite ausführlich über alle Aspekte der Führerscheinprüfung, natürlich auch zum Motorrad Führerschein Essen.