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Starkregen: Was ist beim Autofahren zu beachten?

16. Juli 2021

Starkregen: Beim Autofahren gibt es eine Menge zu beachten – erst recht, wenn die Kanalisation der Wassermassen nicht mehr Herr wird. Dabei ist „Ruhe bewahren“ vielleicht der wichtigste Rat. Und Ruhe bewahren kann man nun einmal am besten, wenn man die Risiken und geeignete Lösungen kennt.
Starkregen und Aquaplaning unterscheiden sich, auch in den Folgen. Deshalb informieren wir auch über den Aspekt Versicherungsschutz.

Aquaplaning: Warnsignale und richtige Reaktionen

Warnschilder vor Aquaplaning sind ein wichtiges Indiz. Doch besser ist es, die Umgebung zu beobachten, gerade an Senken, Unterführungen, Kurven oder vor allem in Spurrillen.

  1. Gischt und Wasserfontänen an den Rädern vorausfahrender Fahrzeuge beobachten.
  2. Dann unbedingt Radio leise stellen! Änderungen der Motordrehzahl und der Wassergeräusche lassen sich so besser und schneller wahrnehmen. Aquaplaning kündigt sich oft durch ein lauteres Geräusch an. Dann rauscht überschüssiges Wasser durch den Radkasten und ist am Unterboden zu hören.
  3. Ein weiteres Warnsignal sind schwächer werdende Kräfte am Lenkrad. Besonders bei heckgetriebenen Fahrzeugen ist das Aufschwimmen der Vorderräder nämlich schwer zu erkennen.
  4. Bei frontgetriebenen Fahrzeugen ohne elektronisches Stabilitätsprogramm (ESP) schwankt die Drehzahl bei Erreichen der Aufschwimmgeschwindigkeit. Bei Fahrzeugen mit ESP Fahrzeugreaktionen und Kontrollleuchte beachten.

Dann helfen diese Schritte, um die Kontrolle über das Fahrzeug zu behalten:

  1. Sofort runter vom Gas! Sinnvoll ist ein Tempo deutlich unter 80 km/h. Dies gilt besonders für heckgetriebene Fahrzeuge und/oder Fahrzeuge, deren Reifen abgefahren sind.
  2. Abblendlicht einschalten.
  3. Scheibenwischer-Geschwindigkeit anpassen.
  4. Auf Spurrillen achten! Möglichst versetzt dazu fahren. Dies gilt besonders auf der rechten Spur von Bundesstraßen und Autobahnen.

Wenn Aquaplaning plötzlich auftritt:

  1. Nicht lenken, nicht bremsen, nicht beschleunigen!
  2. Keine hektischen Fahrmanöver, Fahrzeug ausgekuppelt rollen lassen.
  3. Lenkrad gerade halten bis die Reifen wieder Kontakt zur Fahrbahn haben.
  4. Tipp für Automatikfahrer: Fahrstufe in keinem Fall wechseln. Fuß behutsam vom Gas nehmen, sodass keine Motorbremse erfolgt.

Was Autofahrer vorsorglich tun können:

  1. Regelmäßig die Profiltiefe messen.
  2. Abgefahrene Sommerreifen ersetzen, wenn die Profiltiefe unter 3,5 Millimeter sinkt.
  3. Regelmäßig den Reifendruck prüfen und anpassen.
  4. Laufrichtungsbindung der Reifen prüfen.
  5. Beim Reifenkauf auf gute Nässe-Eigenschaften achten.
  6. Stoßdämpfer überprüfen lassen und bei Bedarf austauschen.
  7. Hilfreich ist ein Fahrsicherheitstraining.

Starkregen: Nicht mit Aquaplaning zu vergleichen

Während Aquaplaning bei jedem stärkeren Schauer auftreten kann, ist Starkregen ein ganz anderes Wetterphänomen: Dann regnet es so stark, dass auch die Kanalisation versagt und ganze Straßenzüge und Stadtteile volllaufen können.

Dafür sind unsere Autos (meist) nicht gebaut! Auch SUV sind nur auf Wassertiefen von 20 bis 25 Zentimeter ausgelegt. „Sportliches“ Fahren in überflutete Straßen ist aber nicht nur riskant, weil die Fahrgastzelle volllaufen kann.

Unser Rat bei Starkregen:

  1. Defensiv fahren! Tempo drosseln, volle Aufmerksamkeit dem Fahrzeug.
  2. Überholvorgänge sind deutlich riskanter als sonst.
  3. Bei Sturm, Starkregen, Überschwemmungen: Fahrzeug möglichst stehen lassen.
  4. Schon bei geringer Wassertiefe kann Spritzwasser in den Ansaugbereich des Motors gelangen. Das führt häufig zu schweren Motorschäden.
  5. Bei überfluteten Straßenabschnitten besser anhalten, wenden und nach einem Umweg suchen.
  6. Besonders gefährlich sind Straßenabschnitte, an denen auch Schlamm und Geröll über die Fahrbahn fließen. Hier kann der Untergrund so glatt sein, dass das eigene Fahrzeug von der Straße gespült wird.
  7. Ist man in einen überfluteten Straßenabschnitt eingefahren, sollte man versuchen, im Rückwärtsgang den Bereich zu verlassen.

Versicherungsschutz: Was gilt bei Starkregen?

Überschwemmungsschäden beim abgestellten Auto

Hier reguliert die Teilkaskoversicherung.
Wichtig: Die Kaskoversicherung kann die Leistung verweigern, wenn das Fahrzeug nicht rechtzeitig aus dem Überschwemmungsgebiet gefahren wurde, obwohl die Möglichkeit dazu bestand.

Wasserschaden beim fahrenden Auto

Vorab: Einem überschwemmten Auto droht nicht direkt der Schrottplatz. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) rät, in jedem Fall den Rat einer Werkstatt einzuholen.
Nur sie kann beurteilen, ob es ein Totalschaden ist oder eine Sanierung lohnt hat.

Wichtig: Schon das Einschalten der Zündung oder anderer Verbraucher kann einen Kurzschluss verursachen. Deshalb: Batterie abklemmen! Am besten lässt man den gefluteten Wagen zur Werkstatt schleppen. Der Zeitwert des Autos, der Schweregrad der Überflutung und die Menge des Schmutzes, den das Hochwasser ins Auto gespült hat, entscheiden darüber, ob eine Trockenlegung sinnvoll ist. Auch Wasserschäden im Innenraum können erfolgreich beseitigt werden.

Mit diesem Wissen ist auch klar: Befährt das Fahrzeug eine überschwemmte Straße und dringt Wasser in den Zylinderraum ein, das im Zusammenhang mit der Hubbewegung des Kolbens einen Wasserschlag mit Motorschaden verursacht, ist die Teilkaskoversicherung nicht eintrittspflichtig, da der Schaden nicht unmittelbar durch die Überschwemmung, sondern durch das Fahrverhalten des Versicherten verursacht wurde.

Die Versicherung wird dann meistens als Begründung anführen, der Schaden sei grob fahrlässig herbeigeführt worden, wenn die Überflutung für den Fahrer erkennbar war und dieser die Straße trotzdem befuhr.

Eine Ausnahme gilt: Der Wasserschlag ist in der Teilkaskoversicherung ausnahmsweise dann gedeckt, wenn die Überschwemmung so plötzlich auftritt, dass der Motor nicht mehr rechtzeitig abgestellt werden kann.

Ein Tipp: Beim Abschluss der Versicherung darauf achten, dass diese auch für Schäden durch grobe Fahrlässigkeit aufkommt.

Und nach einem Schaden? Immerhin zahlt man nur die vereinbarte Selbstbeteiligung und wird nicht zurückgestuft. Das ist – sollte etwas passiert sein – immerhin ein Trost.

Informationen: eigene Recherchen, www.adac.de, www.autobild.de

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