Fahren ohne Brille: Strafe, Ordnungswidrigkeit oder was?

30. September 2020

Fahren ohne Brille kann empfindliche Strafen zur Folge haben. Knapp 18 Millionen Deutsche tragen ihre Brille nicht ständig. Da steigt die Gefahr, dass die Brille mal am Fernsehsessel oder im Büro liegenbleibt.
Wer zum Autoschlüssel greift oder schon weiß, dass später eine Fahrt anstehen könnte, sollte unbedingt an Brille oder Kontaktlinsen denken. Denn bei einer Kontrolle ist der Vermerk im Führerschein für die Polizei sofort ersichtlich. Die Schlüsselzahl „1“ besagt nämlich, dass eine Sehhilfe und/oder ein Augenschutz benötigt wird.
Erst einmal ist es gar nicht so teuer, beim Autofahren trotz Sehhilfenpflicht keine Brille oder Kontaktlinsen zu tragen. Normalerweise wird ein Verwarngeld von 25 Euro fällig – das Fahren ohne Sehhilfe wird somit als Ordnungswidrigkeit behandelt. Doch anderer Ärger lauert …

Fahren ohne Brille: fahrlässige Körperverletzung

Wer jedoch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, einen Unfall verursacht oder Personen verletzt, muss mit einer höheren Strafe rechnen. Der Tatvorwurf könnte unter anderem fahrlässige Körperverletzung lauten – nach § 229 Strafgesetzbuch (StGB).

Fahren ohne Brille: Strafe ist häufig Ermessenssache

Es liegt hauptsächlich im Ermessen der Polizeibeamten vor Ort, ob sie ein Verwarngeld verlangen. Sie könnten es (mit ein wenig Glück) bei einer mündlichen Verwarnung belassen. Unangenehm wird es, wenn sie Fahrerin oder Fahrer nicht zutrauen, das Auto ohne Sehhilfe sicher fahren zu können. Dann können sie die Weiterfahrt komplett verbieten, sodass das Auto stehenbleiben muss.
Rechtlich gesehen bedeutet das: Nach § 79 Nr. 9 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und § 24 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ist das Delikt „Fahren ohne Brille“ eine Ordnungswidrigkeit im Verkehrsrecht. Im Bußgeldkatalog greift die Tatbestandsnummer 210012: „Sie führten ein Kraftfahrzeug, ohne die Auflagen zu beachten.“ (§ 23 Abs. 2, § 75 FeV; § 24 StVG; 169 BKat).

Fahren mit Brille: so gelingt es sicher

Der sicherste Schutz vor derartigem Ärger ist, immer eine Ersatzbrille im Auto zu haben. Denn auch beim Tragen von Kontaktlinsen muss man damit rechnen, dass diese rausfallen könnten. So argumentiert auch die Polizei, wenn ein Kontaktlinsenträger keine Brille im Auto mit sich führt.
Fahren mit Brille ist Selbstschutz …
Gerade das Fahren ohne Brille in der Dunkelheit kann riskant sein. Damit gefährdet man nicht nur andere, sondern auch sich selbst. Auch die regelmäßige Überprüfung der Sehstärke dient dem Selbstschutz.



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