Autofahrer sind oft ratlos: Welche Regeln gelten auf Fahrradstraßen? Unsere Übersicht hilft. Inklusive: Sonderfälle in Essen.

Fahrradstraßen: neue Regeln für Autofahrer – aber welche?

25. Februar 2021

Neue Fahrradstraßen, neue Regeln für Autofahrer – aber welche? Als Fahrlehrer beobachten wir nämlich jeden Tag, dass Radfahrer und Autofahrer auf den Straßen um ein gutes Miteinander ringen.

Zwar wird das Fahrrad auf den neuen Trassen durch die Stadt Essen ganz erheblich gestärkt. Zugleich dürften Autofahrer die meisten Fahrradstraßen weiterhin benutzen. So können Unsicherheit und Unmut schnell entstehen.
Immerhin 376 Kilometer ist das Essener Radwegenetz lang. Im Alltag spüren wir wenig von den ehemaligen Bahntrassen und 300 geöffneten Einbahnstraßen für Fahrradfahrer. Etwas auffälliger sind da schon die 50 Fahrradstraßen. Heiß diskutiert sind drei neue, längere Fahrradstraßenachsen als Stadtteilverbindungen.

Parallel werden immer mehr Essener Firmen zum zertifizierten fahrradfreundlichen Arbeitgeber. Damit sind immer mehr Berufstätige zu Stoßzeiten mit dem Rad unterwegs. Zum Glück verkürzt das den Stau – doch zugleich gibt es mehr Berührungspunkte zwischen Radlern und Autofahrern.

Heute lassen wir mal das Wortungetüm in der Innenstadt außen vor: An der Schützenbahn in unserer Innenstadt gibt es die erste Umweltspur mit einer sogenannten „Protected Bike Lane“. Hier erfolgte ein großer Eingriff in eine gewohnte Wegeführung – und damit entstand ein Problempunkt, der uns noch einige Zeit beschäftigen dürfte.

Außerhalb der Innenstadt ist es einfacher: Dort erhalten die stadtteilübergreifenden Fahrradstraßenachsen, auf denen Fahrräder Vorrang gegenüber dem Autoverkehr haben, einen neuen Standard für einen sicheren Radverkehr.

Die Stadt Essen hat für die Gestaltung von Fahrradstraßen einen eigenen Standard entwickelt, der zukünftig für alle Fahrradstraßen angewendet werden soll.

Fahrradstraßen: neue Regeln für Autofahrer im Detail

  • In jeder Fahrradstraße ist Raum für den Radverkehr klar sichtbar markiert und zeigt den Vorrang des Radverkehrs.
  • Die Breiten der Fahrradstraßen unterscheiden sich und berücksichtigen mögliche Begegnungen mit dem Auto- oder Busverkehr.
  • Randmarkierungen engen die Fahrbahn ein und verdeutlichen den Sicherheitsabstand von mindestens 50 Zentimetern zu den parkenden Autos.
  • Jede Einfahrt in eine Fahrradstraße besitzt eine besondere Gestaltung und Markierung.
  • Große Piktogramme betonen den Vorrang des Radverkehrs gegenüber dem Autoverkehr.
  • Die Fahrradstraßen haben in der Regel Vorfahrt.
  • An Einmündungen entfallen Stellflächen, so dass ein besserer Sichtkontakt möglich ist.

Radverkehrsförderung heißt das Zauberwort – de Verkehrssicherheit wird allerdings erst dann erreicht, wenn sich alle, die am Straßenverkehr teilnehmen, aufmerksam und rücksichtsvoll verhalten.

Aufmerksamkeit ist insbesondere auf vertrauten Strecken wichtig: Unter anderem die geänderte Vorfahrt zugunsten der Radroute erfordert echte Konzentration. Hier sind die Autofahrer besonders gefordert.

Wichtig: Mit dem Fahrrad darf auf der Fahrradstraße nebeneinander gefahren werden. Dies sollte von Autofahrern nicht als Provokation wahrgenommen werden. Andererseits sollten Radfahrer bei einer langsamen Fahrt bergauf ein Auto an einer günstigen Stelle überholen lassen.

Und nun noch mal kompakt für unserer Fahrschüler:

Fahrradstraße: Was ist erlaubt?

Fahrradstraßen dienen vorrangig dem Radverkehr, der übrige Verkehr – in der Regel Anliegerverkehr – wird gegenüber dem Radverkehr untergeordnet zugelassen.

Folgende Regeln gelten speziell in Fahrradstraßen:

  • Höchstgeschwindigkeit 30 km/h
  • Radfahrende dürfen nebeneinander fahren.
  • Der durch ein Zusatzschild zugelassene motorisierte Verkehr muss sich dem Radverkehr unterordnen und gegebenenfalls die Geschwindigkeit verringern.
  • Folgende Regeln gelten generell:

  • Gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmer
  • Der Überholabstand zu Radfahrern beträgt mindestens 1,50 m.
  • Die Gehwege gehören dem Fußverkehr.
  • Kinder unter 8 Jahren müssen mit ihrem Fahrrad auf dem Gehweg fahren, Kinder bis 10 Jahren dürfen auf dem Gehweg fahren.
  • Mehr dazu: https://www.essen.de/leben/mobilitaet/radfahren_1/fahrradstrassenachsen_.de.html

Zusatztipp: Fahrradgeschichten für „auf die Ohren“

Radfahren ist mehr als Fortbewegung, möchte man meinen. Der Deutschlandfunk widmet dem Trend eine komplette Podcast-Reihe mit vielen Blicken über die Grenzen.
Hier geht’s zur kompletten Liste der Beiträge: https://open.spotify.com/show/2ZdFXiQ7qRIDfyBAy2akZB?si=LEqsTPWIQv2JJqLQEEfFsg&nd=1



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