Ein Foto von einem orangenen Erste-Hilfe-Kasten mit einem weißen Kreuz auf grünem Grund

Was muss ins Auto – laut Straßenverkehrsordnung

1. August 2025

Im Alltag sammelt sich im Auto schnell einiges an – Taschentücher, leere Flaschen, Eiskratzer im Sommer, Winterhandschuhe im Frühling… Wenn dann der Gedanke kommt: „Jetzt wird mal aufgeräumt!“, ist das absolut nachvollziehbar. Aber Achtung: Es gibt ein paar Dinge, die nicht entsorgt oder vergessen werden dürfen – sonst wird’s schnell teuer.

Pflichtausstattung laut StVO – das muss ins Auto:

Verbandkasten

  • Pflichtinhalt: Zwei medizinische Gesichtsmasken (OP-Masken) gehören seit 2022 mit hinein!
  • Tipp: Zustand und Haltbarkeitsdatum regelmäßig checken.

Warndreieck

  • Pflicht: Nicht nur dabei haben, sondern auch griffbereit!
  • Tipp: So verstauen, dass Du im Zweifel leicht dran kommst.

Warnweste

  • Mindestens eine ist Pflicht.
  • Empfehlung: Eine pro Sitzplatz – gerade wenn Du mal mit Freunden oder Familie unterwegs bist.

Wichtig für eine Fahrzeugkontrolle

Führerschein & Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) musst Du immer im Original dabeihaben – eine Kopie reicht nicht!

Was nicht Pflicht ist, aber sinnvoll sein kann

Ersatzreifen oder Pannenset

  • Nicht vorgeschrieben, aber hilfreich.
  • Wer ohne Ersatz unterwegs ist, riskiert im Ernstfall eine unangenehme Panne.

Tipp vom ADAC: Flüssige Reifendichtmittel mit 12-Volt-Kompressor sind eine gute Notlösung – aber: Sie helfen nur bei kleinen Beschädigungen, nicht bei größeren Reifenschäden.

Was passiert, wenn etwas fehlt?

Fehlender Gegenstand Verwarngeld
Verbandkasten 10 Euro
Warnweste 15 Euro
Warndreieck 15 Euro
Führerschein/Fahrzeugschein 10 Euro

Wenn Du gerade dabei bist, Deinen Führerschein zu machen oder einfach Dein Wissen auffrischen willst: Wir von der Fahrschule Hermanski bringen Dir bei, was Du wissen, können und dabei haben musst – ganz ohne erhobenen Zeigefinger, aber mit einem Lächeln.



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