Was muss ins Auto – laut Straßenverkehrsordnung
1. August 2025Im Alltag sammelt sich im Auto schnell einiges an – Taschentücher, leere Flaschen, Eiskratzer im Sommer, Winterhandschuhe im Frühling… Wenn dann der Gedanke kommt: „Jetzt wird mal aufgeräumt!“, ist das absolut nachvollziehbar. Aber Achtung: Es gibt ein paar Dinge, die nicht entsorgt oder vergessen werden dürfen – sonst wird’s schnell teuer.
Pflichtausstattung laut StVO – das muss ins Auto:
Verbandkasten
- Pflichtinhalt: Zwei medizinische Gesichtsmasken (OP-Masken) gehören seit 2022 mit hinein!
- Tipp: Zustand und Haltbarkeitsdatum regelmäßig checken.
Warndreieck
- Pflicht: Nicht nur dabei haben, sondern auch griffbereit!
- Tipp: So verstauen, dass Du im Zweifel leicht dran kommst.
Warnweste
- Mindestens eine ist Pflicht.
- Empfehlung: Eine pro Sitzplatz – gerade wenn Du mal mit Freunden oder Familie unterwegs bist.
Wichtig für eine Fahrzeugkontrolle
Führerschein & Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) musst Du immer im Original dabeihaben – eine Kopie reicht nicht!
Was nicht Pflicht ist, aber sinnvoll sein kann
Ersatzreifen oder Pannenset
- Nicht vorgeschrieben, aber hilfreich.
- Wer ohne Ersatz unterwegs ist, riskiert im Ernstfall eine unangenehme Panne.
Tipp vom ADAC: Flüssige Reifendichtmittel mit 12-Volt-Kompressor sind eine gute Notlösung – aber: Sie helfen nur bei kleinen Beschädigungen, nicht bei größeren Reifenschäden.
Was passiert, wenn etwas fehlt?
| Fehlender Gegenstand | Verwarngeld |
| Verbandkasten | 10 Euro |
| Warnweste | 15 Euro |
| Warndreieck | 15 Euro |
| Führerschein/Fahrzeugschein | 10 Euro |
Wenn Du gerade dabei bist, Deinen Führerschein zu machen oder einfach Dein Wissen auffrischen willst: Wir von der Fahrschule Hermanski bringen Dir bei, was Du wissen, können und dabei haben musst – ganz ohne erhobenen Zeigefinger, aber mit einem Lächeln.