ASF

ASF-Seminare (Probeführerschein)

Wir bieten regelmäßig Seminare an für Fahranfänger, die während der Probezeit im Straßenverkehr aufgefallen sind.
Sie werden durch eine behördliche Aufforderung zur Teilnahme an diesem Seminar verpflichtet. Das betrifft vor allem Vergehen, die mit einem Bußgeld (über 60 €) geahndet werden. Wird ein ASF-Kurs angeordnet, verlängert sich die Probezeit von zwei auf vier Jahre. Um die Fahrerlaubnis zu behalten, muss der Fahranfänger innerhalb der ihm gesetzten Frist ein Aufbauseminar besuchen.